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   OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09   

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https://dejure.org/2010,58982
OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09 (https://dejure.org/2010,58982)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2010 - 14 U 229/09 (https://dejure.org/2010,58982)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2010 - 14 U 229/09 (https://dejure.org/2010,58982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 204 BGB, § 31d WPHG, § 172 HGB
    Anlageberatung: Aufklärungspflichten des freien Anlageberaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlageberatung: Aufklärungspflichten des freien Anlageberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09
    Er erwartet nicht nur die Mitteilung von Tatsachen, sondern auch eine fachkundige Bewertung und Beurteilung durch den Berater (vgl. BGH NJW-RR 2010, 115; BGH NJW-RR 1993, 1114).

    Der Berater hat vielmehr die Anlage, die er empfehlen will, mit kritischem Sachverstand zu prüfen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 115, 116).

    Das Risiko, dass eine aufgrund einer anleger- oder objektgerechten Beratung getroffene Entscheidung im Nachhinein sich als falsch erweist, geht zu Lasten des Anlegers (vgl. BGH NJW-RR 2010, 115, 117).

    Selbst wenn diese Annahme sehr optimistisch gewesen sein mag, hatte die Beklagte mangels konkreter Anhaltspunkte keinen Anlass diesen Wert zu hinterfragen und einen Hinweis an die Klägerin zu erteilen (vgl. auch BGH NJW-RR 2010, 115).

    Selbst wenn im Falle der Versteigerung der Fondsimmobilie der Erlös die Kreditverbindlichkeiten nicht deckt, ergibt sich daraus ein Risiko, auf das die Beklagte als Anlageberater nicht hätte hinweisen müssen, weil es sich um ein Risiko allgemeiner Natur handelt, das bekannt ist (vgl. BGH NJW-RR 2010, 115, 117).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09
    Die Beratung muss anleger- und objektgerecht sein, wobei maßgeblich einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageprofil des Kunden und andererseits allgemeine Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes sowie spezielle Risiken entscheidend sind, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (vgl. BGH NJW 2009, 1416; BGH NJW 1993, 2433 Soweit nach dem Vorbringen der Klägerin der Berater B möglicherweise die Beteiligung als risikolos und sicher dargestellt haben könnte, sind die auf diesen Aufklärungsfehler gestützten Schadensersatzansprüche jedenfalls nach §§ 195, 199 BGB n.F. verjährt.

    Nur so werde der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und zu beurteilen, ob die Bank ihm ein bestimmtes Produkt empfiehlt, weil sie selbst daran verdient, worin ein Interessenkonflikt liegen kann (vgl. BGH NJW 2009, 1416; BGH NJW 2009, 2298).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09
    Da der Anleger eine Beteiligung wegen einer falschen Beratung unabhängig von deren Werthaltigkeit rückgängig machen kann, entsteht der Schadensersatzanspruch in einem solchen Fall schon mit dem unwiderruflichen und vollzogenen Erwerb der Kapitalanlage (vgl. BGH NJW 2010, 3292).

    Der allgemein gehaltene Emissionsprospekt, der mit betriebswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Details angereichert ist, wird von den Anlegern meist nicht genau gelesen, so dass die mündlichen Erläuterungen des Beraters Vorrang vor dem Inhalt des Prospektes genießen (vgl. BGH NJW 2010, 3292).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09
    Die Beratung muss anleger- und objektgerecht sein, wobei maßgeblich einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageprofil des Kunden und andererseits allgemeine Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes sowie spezielle Risiken entscheidend sind, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (vgl. BGH NJW 2009, 1416; BGH NJW 1993, 2433 Soweit nach dem Vorbringen der Klägerin der Berater B möglicherweise die Beteiligung als risikolos und sicher dargestellt haben könnte, sind die auf diesen Aufklärungsfehler gestützten Schadensersatzansprüche jedenfalls nach §§ 195, 199 BGB n.F. verjährt.
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09
    Insoweit trifft die Klägerin die Beweislast (BGH WM 2006, 1288 ff.).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09
    Lässt sich dabei der Schadensersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Aufklärungsfehler gesondert zu laufen (vgl. BGH NJW 2008, 506).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09

    Berücksichtigung der Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09
    Etwas anderes könne nur gelten, wenn der freie Anlageberater eine ungewöhnlich hohe Provision verdiene (vgl. BGH NJW 2010, 1064).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09
    Er erwartet nicht nur die Mitteilung von Tatsachen, sondern auch eine fachkundige Bewertung und Beurteilung durch den Berater (vgl. BGH NJW-RR 2010, 115; BGH NJW-RR 1993, 1114).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09
    Nur so werde der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und zu beurteilen, ob die Bank ihm ein bestimmtes Produkt empfiehlt, weil sie selbst daran verdient, worin ein Interessenkonflikt liegen kann (vgl. BGH NJW 2009, 1416; BGH NJW 2009, 2298).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 229/09
    Ein nicht bankmäßig gebundener, freier Anlageberater ist nicht verpflichtet, soweit nicht § 31 d WPHG eingreift, seinen Kunden ungefragt über eine von ihm bei einer empfohlenen Anlage verdienten Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio zu Lasten der Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen ist (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1064).
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 163/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Begründet ist dies mit dem Ausbleiben der Ausschüttung und der Teilnahme an der Kapitalerhöhung (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 30.11.2010 - 14 U 229/09, BeckRS 2012, 16076).
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 96/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Begründet ist dies mit dem Ausbleiben der Ausschüttung und der Teilnahme an der Kapitalerhöhung (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 30.11.2010 - 14 U 229/09, BeckRS 2012, 16076).
  • LG Aachen, 28.05.2015 - 1 O 257/13

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten i.Zshg. mit

    Eine etwaige Unrichtigkeit des Prospekts im Rahmen der zumutbaren Prospektprüfung muss also auch für den Berater überhaupt erkennbar gewesen sein (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.11.2010, Az. 14 U 229/09, juris).
  • LG Aachen, 28.05.2015 - 1 O 280/13

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten beim

    Eine etwaige Unrichtigkeit des Prospekts im Rahmen der zumutbaren Prospektprüfung muss also auch für den Berater überhaupt erkennbar gewesen sein (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.11.2010, Az. 14 U 229/09, juris).
  • LG Aachen, 28.05.2015 - 1 O 255/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Verletzung von

    Eine etwaige Unrichtigkeit des Prospekts im Rahmen der zumutbaren Prospektprüfung muss also auch für den Berater überhaupt erkennbar gewesen sein (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.11.2010, Az. 14 U 229/09, juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 02.04.2015 - 4 O 328/13

    Verjährungshemmung: Rückwirkung der Bekanntgabe eines Güteantrags elf Monate nach

    Darüber hinaus hätte es ihnen oblegen, die in dem Emissionsprospekt dargestellten Risiken zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az.: 2 O 35/09; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. November 2010, Az.: 14 U 229/09, zitiert nach juris).
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